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Rauchmelder
In Niederachsen gilt die Rauchmelderpflicht seit dem 01.11.2010. Alle Neu- und Umbauten müssen seit dem mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Seit dem 01.01.2016 müssen auch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.
Festgelegt ist die Rauchmelderpflicht im §44 Wohnungen Absatz 5 der Niedersächsichen Bauordnung (NBauO): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. [Entsprechend § 88 Abs. 1 Satz 2 treten die Sätze 3 bis 5 erst zum 1. November 2012 in Kraft.]
Nachfolgend einige Informationen zum Thema Rauchmelder:
Wie die Grafik zeigt, treten zwar nur 1/3 aller Brände in Wohnungen nachts auf, allerdings entfallen 2/3 der Brandtoten sowie des Brandschadens gerade in diese Nachtzeit. D.h. die Gefahr bei einem nächtlichen Brand ums Leben zu kommen oder hohen Brandschaden zu erleiden ist um den Faktor 4 größer als tagsüber.
In einem Großbrandversuch stellte die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in 2006 einen Kinderzimmerbrand nach – mit erschütternden Ergebnissen:
Bereits zwei Minuten nach Entzündung einer Schaumstoffmatratze mit einem Teelicht im Kinderzimmer brannte es lichterloh, nach vier Minuten ging der Brand in einen Vollbrand über (Flashover), bei dem die Flammen aus dem Fenster schlugen.
Die gefährlichsten Mythen:
„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“
Irrtum, es bleiben nur zwei bis vier Minuten
zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen
gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase.
„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“
Der größte anzutreffende Irrtum: Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.
„Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
„Steinhäuser brennen nicht.“
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100 g Schaum-stoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchver-giftung zu erzeugen.
Richtig ist jedoch:
- Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.
- Bereits 2 bis 3 tiele Atemzüge mit Brandrauch können tödlich sein.
- Brandrauch betäubt im Schlaf - manche wachen nicht mehr auf.
- Der laute Alarm eines Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig.
- Rauchmelder sind damit Lebensretter.
Hinweise zur Montage/Installation:
Weitere Informationen zu Rauchmeldern stehen unter nachfolgenden Links zur Verfügung.
Dokumente
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Flyer Rauchmelder (393 kB) |
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Beraterbroschüre Rauchmelder (349 kB) |
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Fluchtweg-Comic (2 MB) |