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Das System "Feuerwehr"
Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzlichen Grundlagen für den Bereich „Feuerwehr“ sind das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) sowie die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO). Als Träger der Feuerwehren sind dort die Städte und Gemeinden benannt. Diesen ist die Einrichtung und Erhaltung einer funktionsfähigen und den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Feuerwehr vorgeschrieben. Das betrifft jedoch nicht nur Fahrzeuge und Geräte, sondern auch die notwendige Mannschaft. Je nach Größe und Umfang der Stadt/Gemeinde, Anzahl der einzelnen Ortschaften sowie vorhandenem Gefahrenpotential (durch Industrie, Straßenverkehr, Schulen, Heime, usw.) sind Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, Stützpunktfeuerwehren oder Schwerpunktfeuerwehren einzurichten. Auch diese Staffelung ist gesetzlich geregelt. Je nach Einstufung muss wiederum eine Mindest-Ausrüstung an Fahrzeugen vorgehalten werden, und auch die Mindest-Ausstattung je Fahrzeugtyp (Tanklöschfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug, …) ist genormt. Dazu kann die Drehleiter u.U. bei bestimmtem Objekten den baulich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg ersetzen. Somit kommt auch die Bauordnung ins Spiel, wenn es um Aufstellplätze für Feuerfahrzeuge geht. Besteht zusätzlich ein erhöhtes Gefahrenpotential (z.B. durch chemische Industrie) so sind hierfür Sondergeräte vorzuhalten. Sonderausrüstung setzt wiederum Sonder-Ausbildung voraus. Auch müssen Bereiche über die Stadtgrenze hinaus durch die örtlichen Feuerwehren abgedeckt werden, so z.B. Bundesstraßen, Autobahnen oder der Schienenverkehr. Aber auch in Betrieben kann es Werkfeuerwehren geben, die entweder behördlich vorgeschrieben sind oder von den Betriebsleitungen auch freiwillig aufgestellt werden. Diese Werkfeuerwehren unterstehen jedoch nicht der Aufsicht der Stadt oder Gemeinde, in der sie sich befinden.
Berufsfeuerwehren sind in Städten ab 100.000 Einwohner vorgeschrieben, die nächsten von Osterode aus gesehen sind Göttingen, Hildesheim, Salzgitter und Braunschweig. Berufsfeuerwehren sind jedoch personal- und damit kostenintensiv.
Zahlen aus Niedersachsen:
In Niedersachsen gibt es insgesamt 415 Freiwillige Feuerwehren - unterteilt in ca. 3.300 Ortsfeuerwehren mit insgesamt rund 125.000 überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften. Neben den Freiwilligen Feuerwehren sind in elf Berufsfeuerwehren und zwei hauptamtlichen Wachbereitschaften insgesamt ca. 2.200 hauptamtliche Brandschützerinnen und Brandschützer für die Gefahrenabwehr bei Bränden, Hilfeleistungen und Unglücksfällen im Einsatz. Pro Jahr fallen ca. 100.000 Einsätze an.
In 100 Unternehmen gibt es aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials Werkfeuerwehren mit rund 3.900 nebenberuflichen und 600 hauptberuflichen Einsatzkräften.
Damit stehen in den kommunalen Feuerwehren 2.200 „Profis“ rund 125.000 freiwilligen Einsatzkräften gegenüber, das sind gerade einmal 1,7 %. Die ehrenamtlichen Kräfte müssen jedoch dasselbe Spektrum an Einsatzgeschehen abarbeiten und daher über dieselben Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen (abgesehen vom rettungsdienstlichen Anteil) wie die hauptamtlichen Kräfte, deren Laufbahnausbildung ca. 2 Jahre dauert.
Zahlen aus Osterode:
Doch auch bei den Freiwilligen Feuerwehren gibt es hauptamtliche Kräfte. In Osterode sind diese jedoch mehr für den Bereich Instandhaltung/Wartung zuständig. Das betrifft bei der Ortsfeuerwehr Osterode den hauptamtlichen Gerätewart, der für alle 11 Ortsfeuerwehren der Stadt Osterode zuständig ist. Hauptamtlich sind auch die Mitarbeiter der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ). Die FTZ ist allerdings in der Trägerschaft des Landkreises und damit für sämtliche Ortsfeuerwehren des Landkreises zuständig (Schlauchpflege, Geräteprüfungen, Atemschutzwerkstatt). Hier sind zwar einige Sonderfahrzeuge vorhanden, die jedoch meist durch Kräfte von Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden des Landkreises, und damit wiederum von ehrenamtlichen Kräften besetzt werden. Die hauptamtlichen Kräfte stehen primär erst einmal nicht für den Ersteinsatz zur Verfügung. Außerdem gibt es bei der Fa. Kamax eine Werkfeuerwehr, die ausnahmslos aus nebenberuflichen Einsatzkräften besteht.
Im gesamten Stadtgebiet, bestehend aus einer Schwerpunktfeuerwehr, zwei Stützpunkfeuerwehren und acht Ortsfeuerwehren mit Grundatsstattung (die frühere Ortsfeuerwehr Ührde wurde zum 01.01.2016 aufgelöst und als Löschgruppe der Ortsfeuerwehr Schwiegershausen angegliedert) stehen rund 460 Einsatzkräfte der Feuerwehr zur verfügung.
Leitung der Feuerwehr:
Geleitet wird die Feuerwehr Osterode (und damit alle 11 Ortsfeuerwehren) vom Stadtbrandmeister. Er ist dafür verantwortlich, dass die Gesamt-Feuerwehr auf Stadtebene einsatzfähig und den Anforderungen gerecht ist und auch bleibt. Auf Ortsebene obliegt die Leitung den Ortsbrandmeistern. Diese sind dann mehr für die Details in den Standorten zuständig, so z.B. für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Aufrechterhaltung eines Ausbildungs- und Dienstbetriebs, sie müssen vorbereitende Maßnahmen für bestimmte Objekte treffen und leiten Einsätze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Der Stadtbrandmeister kann auf ein Stadtkommando zurückgreifen, das ihn in seiner Aufgabe unterstützt. Dazu zählen sämtliche Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter und einige weitere funktionsbezogene Ämter wie Stadt-Zeugwart, Stadt-Gerätewart, Stadt-Jugendfeuerwehrwart, Stadt-Sicherheitsbeauftragter, ... Aber auch den Ortsbrandmeistern stehen Ortskommandos zur Seite, die aus Zug- und Gruppenführern sowie weiteren funktionsbezogenen Ämtern bestehen. Die Ortsfeuerwehr Osterode muss so insgesamt 21 Funktionen auf Ortsebene besetzen.
Auf Stadtebene gibt es eine Satzung sowie Dienstanweisungen, die einzuhalten sind.
Feuerwehr und Arbeitsplatz:
Gesetzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Einsatzkräfte der Feuerwehr für den Einsatzdienst freizustellen, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dabei steht dem Arbeitgeber ein Ersatz der aufgetretenen Kosten durch den Träger der Feuerwehr zu. Kein Feuerwehrangehöriger wird jedoch auf diese Verpflichtung für seinen Arbeitgeber drängen und seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzen. Gerade kleine Betriebe können es sich oft nicht leisten, Mitarbeiter regelmäßig für Einsätze zu entbehren. Auch kostenintensive Produktionslinien können nicht mal eben abgestellt werden, weil ein Mitarbeiter zur Feuerwehr muss. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitgeber, die ohne Probleme Mitarbeiter für Einsätze entbehren können, diese auch freistellen und nicht die Einstellung vertreten, dass diese ja nur ihrem Hobby nachgehen.
Was, wenn es keine freiwilligen mehr gibt?
Für die ehrenamtlichen Kräfte ist der Dienst in der Feuerwehr primär eine Freizeitgestaltung, sie betrachten ihre Aktivität daher als ihr Hobby und haben natürlich auch Spaß an dieser Arbeit. Es muss allerdings jedem klar sein, dass diese Freizeitgestaltung auch einen gesetzlichen Hintergrund hat. Das System der Freiwilligen Feuerwehren funktioniert nur dann, wenn sich genügend (der oben angesprochenen Notwendigkeit) freiwillige Personen finden, die sich entsprechend einbringen. Nur allein eine Mitgliedschaft genügt dazu nicht, regelmäßiger Ausbildungs- und Übungsdienst ist eine Mindest-Voraussetzung, dazu kommt dann die Verpflichtung zur ständigen Verfügbarkeit für Einsätze. Diese Verfügbarkeit bedeutet eine wesentliche Einschränkung im privaten Bereich.
Der Gesetzgeber sieht jedoch auch für den Fall eine Lösung vor, falls sich diese freiwilligen nicht mehr finden. Da eine hauptamtliche Feuerwehr zu kostenintensiv ist, kann in diesem Fall eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner einer Gemeinde, die/der gesundheitlich für den Einsatzdienst geeignet ist, zwischen 18 und 55 Jahren alt ist und deren Verpflichtung zum Dienst mit ihren/seinen beruflichen oder sonstigen Pflichten vereinbar ist, kann dann zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden, ähnlich der ehemaligen Wehrpflicht. Und es gibt in Deutschland tatsächlich in einigen Städten Pflichtfeuerwehren, da sich nicht mehr genügend freiwillige finden.
Feuerwehr - eigentlich eine Verpflichtung für jeden Hausbesitzer!
Wir aktive Mitglieder machen unsere "Arbeit" gerne, für uns ist es eine Selbstverständlichkeit zu helfen, ob tags, ob nachts, während der Arbeitszeit, in der Freizeit, zu Weihnachten, ... Wenn jemand Hilfe braucht, dann sind wir da. Genauso sollte es für jeden anderen auch selbstverständlich sein, sich ebenfalls daran zu beteiligen. Wenn nicht aktiv, dann finanziell. Auch wenn jeder Grundstücks- und Hausbesitzer seine Steuern zahlt, und damit die Feuerwehr-Technik finanziert: Technik allein bewegt erst einmal gar nichts. Es bedarf dazu Menschen, die wiederum Unterstützung brauchen. Näheres dazu unter dem Reiter "Förderverein".